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Jedes Mitglied zahlt einen Beitrag von 24,00 € jährlich.
Die Beiträge sind grundsätzlich im voraus zu entrichten, wobei auch im Aufnahmejahr bei unterjähriger Aufnahme ein gesamter Jahresbeitrag erhoben wird.
Der Mitgliedsbeitrag wird durch den SLRV im Lastschriftverfahren nach Eingang des Aufnahmeantrages jeweils im voraus für das laufende Kalenderjahr erhoben.
Erklärt das Mitglied keinen Austritt, so wird der Beitrag für folgende Jahre jeweils im Dezember eines jeden Jahres für das folgende Jahr im voraus erhoben.
Bei Austritt, Ausschluß oder Tod eines Mitglieds innerhalb eines Jahres gibt es keinen Anspruch auf zeitanteilige Erstattung der Beiträge.
Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 23.3.2002
Unterschrift:
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